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Weitere Informationen:
Förderungszeitraum
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Die Förderungszeiträume in diesem Förderinstrument sind festgelegt und können nicht verschoben, sondern allenfalls verkürzt werden. Wir gehen davon aus, dass die jeweils an die/das Freisemester angrenzenden Vorlesungsfreien Zeiten ebenfalls zur ausschließlichen Bearbeitung der Promotionsarbeit genutzt werden. Hinweisen möchten wir darauf, dass nur solche Freisemester anerkannt werden können, die sich im Förderungszeitraum der Deutschen Krebshilfe befinden.
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Ein geplantes Freisemester (maximaler Förderungszeitraum 8 Monate)
Sommersemester / Förderungszeitraum:
1. März bis 31. Oktober
Wintersemester / Förderungszeitraum:
1. August bis 31. März des Folgejahres
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Zwei aufeinanderfolgend geplante Freisemester (maximaler Förderungszeitraum 12 Monate)
Sommer- und Wintersemester / Förderungszeitraum:
12 Monate frei wählbar zwischen 1. März und 31. März des Folgejahres
Winter- und Sommersemester / Förderungszeitraum:
12 Monate frei wählbar zwischen 1. August bis 30. September des Folgejahres
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Abgabetermine
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Die Deutsche Krebshilfe bietet folgende Einreichungstermine an (Eingang der vollständigen ausgedruckten Antragsunterlagen und der per E-Mail erbetenen Unterlagen bei der Geschäftsstelle):
09. April 2026, 13:00 Uhr – postalischer Eingang in der Geschäftsstelle der Deutschen Krebshilfe in Bonn sowie Eingang per E-Mail
Freisemester: Wintersemester 2026/2027 oder später
10. September 2026, 13:00 Uhr – postalischer Eingang in der Geschäftsstelle der Deutschen Krebshilfe in Bonn sowie Eingang per E-Mail
Freisemester: Sommersemester 2027 oder später
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