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Antragsunterlagen
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Hinweise zur Antragstellung
Ergänzende Bewilligungsbedingungen
Formular Stammdaten
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Förderungszeitraum
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Die Förderungszeiträume in diesem Förderinstrument sind festgelegt und können nicht verschoben, sondern allenfalls verkürzt werden. Wir gehen davon aus, dass die jeweils an die/das Freisemester angrenzenden Vorlesungsfreien Zeiten ebenfalls zur ausschließlichen Bearbeitung der Promotionsarbeit genutzt werden. Hinweisen möchten wir darauf, dass nur solche Freisemester anerkannt werden können, die sich im Förderungszeitraum der Deutschen Krebshilfe befinden.
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Ein geplantes Freisemester (maximaler Förderungszeitraum 8 Monate)
Sommersemester / Förderungszeitraum:
1. März bis 31. Oktober
Wintersemester / Förderungszeitraum:
1. August bis 31. März des Folgejahres
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Zwei aufeinanderfolgend geplante Freisemester (maximaler Förderungszeitraum 12 Monate)
Sommer- und Wintersemester / Förderungszeitraum:
12 Monate frei wählbar zwischen 1. März und 31. März des Folgejahres
Winter- und Sommersemester / Förderungszeitraum:
12 Monate frei wählbar zwischen 1. August bis 30. September des Folgejahres
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Abgabetermine
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Die Deutsche Krebshilfe bietet folgende Einreichungstermine an (Eingang der vollständigen ausgedruckten Antragsunerlagen und der per E-Mail erbetenen Unterlagen bei der Geschäftsstelle):
10. April 2018, 13:00 Uhr
Freisemester: Wintersemester 2018/2019 oder später
04. September 2018, 13:00 Uhr
Freisemester: Sommersemester 2019 oder später
02. April 2019, 13:00 Uhr
Freisemester: Wintersemester 2019/2020 oder später
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