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Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) vergibt Reisekostenzuschüsse für Forscher*innen an deutschen Universitäten und öffentlichen Einrichtungen, die aktiv einen Kongress besuchen möchten. Gefördert werden Reisen zu Kongressen, die sich auf Methoden und Mechanismen bei der Alzheimer-Krankheit oder alzheimerverwandter Demenzen beziehen. Auch die Teilnahme an Online-Kongressen wird gefördert. Voraussetzung dafür ist eine aktive Teilnahme an dem Kongress durch die Präsentation eines Abstracts, sofern eine aktive Teilnahme möglich ist.
Wer kann Reisekostenzuschüsse beantragen?
Doktorand*innen und Wissenschaftler*innen bis zu zwei Jahre nach der Promotion können bei der AFI Gelder für Reisekosten beantragen. Doktorand*innen können diesen Zuschuss in der Promotionsphase einmal erhalten. Anträge auf Zuschüsse können das ganze Jahr über eingereicht werden.
Welche Höhe betragen die Zuschüsse?
Beantragt werden können Beträge bis zu EUR 1.000. Dem Antrag wird auf der Basis eines Kostenvoranschlags stattgegeben. Ausbezahlt werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten.