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Die Ständige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat eine Handreichung mit dem Titel „Tierversuche in der Forschung: Das 3R-Prinzip und die Aussagekraft wissenschaftlicher Forschung“ entwickelt, die den Zusammenhang zwischen Maßnahmen zum Tierschutz in tierexperimentellen Forschungsprojekten und der wissenschaftlicher Validität der Projekte beschreibt. Aufgrund der gegenseitige Wechselwirkung der beiden Aspekte fordert die Senatskommission dazu auf, Maßnahmen zur Umsetzung des 3R-Prinzips nicht separat zu betrachten, sondern als integralen Bestandteil wissenschaftlicher Projektplanung zu verankern. Die Senatskommission möchte mit dieser Handreichung einen Beitrag zur Debatte über Qualität in der biomedizinischen Forschung liefern und die spezifischen Anforderungen an die Durchführung von Tierversuchen herauszuarbeiten.
Ziel der Handreichung ist es, den Tierschutz zukünftig als integralen Aspekt wissenschaftlicher Forschungsprojekte zu verstehen und den verantwortlichen Umgang mit Versuchstieren auch bei der Projektplanung und -beschreibung herauszuarbeiten.